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Stellen Sie sich einen jungen Menschen vor, der selbst im Leben

noch kein Geld sparen konnte, es aber dafür hart und ehrlich

verdient hat. Dann erbt er das Haus seiner Oma. Ein kleines

niedliches Haus, was er sich selbst die nächsten Jahre nie hätte

leisten können.

Irgendwann glücklich ins Heim eingezogen, wird dann eines

Tages der Briefkasten geöffnet und Post von der Gemeinde

verbreitet dem jungen Menschen die frohe Kunde, dass er

gegenüber der Gemeinde eine offene Rechnung von

20.000 €uro zu begleichen hat.

Dem/Der ein oder anderen mag es hier sogar schon selbst

passiert  sein. Falls Ihnen das aber noch passieren wird, sind

Sie ein Opfer der STRABS geworden, oder förmlicher ausgedückt: "Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 6 Nds. Kommunalabgabengesetz für straßenbauliche Maßnahmen in der Gemeinde Moormerland". Als Alternative aber kann auch die Erschließung Ihnen Kopfschmerzen bereiten - versprochen.

Im Ortsrecht der Gemeinde Moormerland unter folgendem Link abrufbar:

https://www.moormerland.de/fileadmin/co_system/moormerland/media/Editorial/Ortsrecht/Bauwesen/Satzung_ueber_die_Erhebung_von_Beitraegen_nach____6_NKAG_fuer_strassenbauliche_Massnahmen.pdf

https://www.moormerland.de/fileadmin/co_system/moormerland/media/Editorial/Ortsrecht/Bauwesen/Satzung_ueber_die_Erhebung_von_Erschliessungsbeitraegen.pdf

Ich könnte mich endlos über dieses Thema ausschreiben, fasse mich aber kurz: Beide Satzungen halte ich für zutiefst unsozial, da einzelne Anwohner mit exorbitanten Gebühren für Maßnahmen belastet werden, die der Allgemeinheit zu Gute kommen.

Das gehört dringenst reformiert und in diesem Kontext darf auch die Erhöhung von Hebesätzen in unserer Gemeinde zumindest nicht undiskutiert bleiben. Denn durch das Anheben von Grundsteuern, aus denen solche Baumaßnahmen dann finanziert werden könnten, werden alle Bürger moderat belastet, anstatt Einzelne in den Ruin zu treiben.

Es gibt sicherlich gute Gründe, weshalb Anwohner für gewisse Leistungen auch ihren Beitrag zu leisten haben, da sie bei bestimmten Maßnahmen ja auch Nutznießer der Maßnahme sind - ganz klar. Bei einer Durchgangsstraße oder Straßenbeleuchtung z.B. kann ist das aber nur schwer erkennen.

Da müssen wir gemeinsam ran!!







 





 

STRABS
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